Die Annahme von Spenden, Schenkungen oder anderen Zuwendungen erfolgt im Ermessen von Parterre Basel. Spenden werden nur angenommen, wenn sie mit den Zielen, Werten und dem Zweck von Parterre Basel vereinbar sind und zur Förderung unserer gemeinnützigen Arbeit, insbesondere im Bereich der Arbeitsintegration, eingesetzt werden können.
Parterre Basel nimmt keine Spenden an, wenn unter vernünftiger Betrachtung davon ausgegangen werden muss, dass die Zuwendung die finanzielle Sicherheit der spendenden Person gefährden könnte.
Parterre Basel erteilt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung im Zusammenhang mit Spenden. Spendende werden gebeten, sich bei Bedarf an ihre eigenen Fachpersonen oder Beraterinnen und Berater zu wenden.
Grundsätzlich akzeptiert Parterre Basel Geldspenden sowie weitere Zuwendungen in geeigneter Form. Sachspenden oder unentgeltlich erbrachte Dienstleistungen können nach Prüfung und im Ermessen von Parterre Basel angenommen werden.
Spenden in Form von Immobilien, Wertgegenständen, nicht börsengehandelten Vermögenswerten, Sachleistungen mit besonderen Verpflichtungen oder Zuwendungen mit eingeschränkter Verwendung können einer vorgängigen Prüfung unterzogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn für Parterre Basel rechtliche, finanzielle oder organisatorische Verpflichtungen oder Risiken entstehen könnten.
Parterre Basel stellt auf Wunsch Spendenbestätigungen gemäss den geltenden gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben aus. Die Bewertung von Sachspenden erfolgt ausschliesslich im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen. Parterre Basel nimmt grundsätzlich keine eigene Bewertung von Sachwerten für steuerliche Zwecke vor.
Parterre Basel respektiert den Wunsch von Spendenden hinsichtlich zweckgebundener Spenden sowie den Wunsch nach Anonymität. Informationen zu anonymen Spenden werden ausschliesslich jenen Mitarbeitenden zugänglich gemacht, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Parterre Basel bezahlt keine Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstigen Entschädigungen an Dritte für die Vermittlung von Spenden oder Spendenden.
Bei Fragen zu Spenden oder zur Unterstützung unserer Arbeitsintegrationsprogramme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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